typische Hausmeisterleistungen:

  • Bereitstellen der Tonnen zur Leerung
  • Nachjustieren der Obertürschließer
  • Tiefgaragentore im Störfall Inbetriebsetzen
  • Austausch Leuchtmittel
  • Kontrollgänge
  • Auffüllen der Enthärtungsanlage mit Broxetten
  • Übermittlung/Überwachung Zählerstände
  • ....

Sonderarbeiten:

  • Wartungsarbeiten an der Haustechnik

  • Kleinreparaturen in den Wohnungen (verkalkte Spülkästen/Türen einstellen/Heizung entlüften/Fußbodenheizung Stellmotore tauschen usw.)
  • schnelle Reaktion in Notsituationen - enge Zusammenarbeit mit den Handwerksbetrieben
  • Anliefern/Einlagern von Broxetten für die Enthärtungsanlagen
  • ...

 

Arbeiten in den Wohnungen sind nicht im Hausmeistervertrag inbegriffen.

Diese werden direkt an den Bewohner verrechnet.

(Reparatur Armaturen/WC, Wohnungstüre einstellen, Fußbodenheizung instand setzen/entlüften, Austausch Leuchtmittel, Waschmaschinenanschluss, etc…)


Sollten Sie Mieter sein und keine Kleinreparaturklausel im Mietvertrag haben, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Vermieter bzgl. der Kostenübernahme in Verbindung.

 

 

Bei Arbeiten bis zu 15 Minuten wird mit einer Mindestpauschale verrechnet.

Alles, was über die 15 Minuten hinausläuft, wird mit dem aktuellen Stundensatz im ¼ Stundentakt abgerechnet.

(zzgl. Materialkosten)

Bei Arbeiten außerhalb der Geschäftszeiten wird zusätzlich eine Notpauschale erhoben.