1.Kündigungsfrist

Der Vertrag kann beiderseits mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden.

 

2.Preisanpassung der Vergütung

Gemäß des Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks sind wir an den Rahmentarifvertrag gebunden.

3.Materialkosten

Die Preisanpassungen erfolgen nach der aktuellen Wirtschaftslage

4. Urlaub/Krankheit Reinigung

6 Wochen/jährlich Urlaub ohne Vertretung (Vertretung gegen Aufpreis)
Krankenvertretung ab der 2.Ausfallwoche
Feiertag = Feiertag; kein Arbeitstag

5. Urlaub Anlagenpfleger/Hausmeister

Zu den Weihnachtsferien sowie im August für jeweils 2Wochen, findet eine betriebsarme Zeit statt.
Hier werden nur die Tonnen für die Abfallwirtschaftbereitgestellt sowie der Winterdienst ausgeführt.

 

6. Notfälle

Wir bieten keinen 24/7 Notdienst an.

Im dringenden Notfall hinterlassen Sie uns auf dem AB unter der 08631-9107253 eine Nachricht mit Objekt/Name/Telefonnummer. Wir rufen Sie sobald es uns möglich ist zurück. Wir erhalten diese AB-Ansage per Mail und können auch von unterwegs handeln.
Sollte es zu einem Notfalleinsatz außerhalb der Geschäftszeiten kommen, wird eine Notfallpauschale in Höhe von 100,00Euro Netto zzgl. Stundensatz techn.Objektbetreuung verrechnet.

 

7. Schlüsseldienst

Wir besitzen keine Wohnungsschlüssel. Sollten Sie sich aus der Wohnung ausgesperrt haben, kontaktieren Sie entweder den Vermieter(falls Sie Mieter sind) oder Schüsseldienst.

 

8. Winterdienst

Es sind im Unternehmen insgesamt 5 Winterdienstfahrzeuge, sowie ein Fuß-/Handtrupp im Einsatz.
Es wird je nach Witterungsverhältnis- und beginn die Tour abgefahren.
Es wird nicht garantiert, dass alle Geh-/Fahrtwege um Punkt 07:00 Uhr von Schnee/Glätte befreit sind.

 

„Die Räum-/Streupflicht entfällt, wenn unter den gegebenen Wetterbedingungen ein abstumpfen mit Streugut aussichtslos erscheint, weil sich angesichts der Wetterlage alsbald wieder Glätte bilden würde " so das OLG

Für den Fall von Blitzeis oder starkem Schneefall, sind an den Eingängen und Tiefgaragenabfahrten Streugut sowie Schneeschaufeln gelagert, damit Sie bei Bedarf selbst handeln können.

 

Als Nutzer/BewohnerIN, sind Sie selbst dafür verantwortlich die Tiefgaragenabfahrt zu überprüfen, ob Sie diese ohne Unfallgefahr passieren können. Im Schadensfall übernehmen wir keine Haftung.


Die Durchführung des Räum-/Streudienstes wird leider des öfteren durch wild und falsch parkende Fahrzeuge stark behindert bzw. auf schmalen Straßen sogar ganz unmöglich gemacht. Es wird deshalb gebeten bei Schnee bzw. Eisglätte auch im eigenen Interesse die Fahrtwege freizuhalten.

 

AUSZUG aus dem ORTSRECHT der Stadt Mühldorf:

Verordnung der Stadt Mühldorf a. Inn über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen

und die Sicherung der Gehbahnen im Winter  (Straßenreinigungsverordnung – SRV)  VOM 19.12.2008

§ 10 Sicherungsarbeiten

(1) Die Vorder- und Hinterlieger haben die Sicherungsfläche an Werktagen ab 7:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 8:00 Uhr von Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit geeigneten abstumpfenden Stoffen (z. B. Sand, Splitt) nicht jedoch mit Tausalz oder ätzenden Mitteln zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen. Bei besonderer Glättegefahr (z.B. an Treppen oder starken Steigungen) ist das Streuen von Tausalz zulässig. Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis 21:00 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesund-heit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist.

 

 

9. Schweigepflicht

Beide Parteien verpflichten sich, Verschwiegenheit über die geschäftlichen und betrieblichen Angelegenheiten zu wahren. Wahrnehmungen über das Privatleben von BewohnerInnen darf an Dritte nicht weitergegeben werden. Auskünfte über die Vergütung an Dritte ist untersagt. Die monatliche Vergütung sowie Winterdienstkosten sind je nach Umfang-/Objektgröße individuell kalkuliert. Die Stundensätze der techn.Objektbetreuung sowie Anlagenpfleger sind für alle einheitlich geregelt und somit unterliegen diese nicht der Schweigepflicht.
Die Geheimhaltungspflicht beginnt mit Unterzeichnung dieses Vertrags und gilt auch über die Beendigung des Vertrages hinaus fort.