Zertifizierte Fachkraft für Rauchwarnmelder

nach DIN 14676

 

Wir sind berechtigt Rauchwarnmelder zu montieren und

jährlich zu überprüfen/warten.

 

Sie können die Rauchwarnmelder über uns mieten oder kaufen.

Wir unterbreiten Ihnen gerne ein Angebot in der günstigeren Ausführung oder in der High-End-Version mit Funk-/Appanwendung.

 

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Dann kontaktieren Sie uns...

 

 Ab 01.01.2018 Rauchwarnmelderpflicht!

 

Es wurde gesetzlich festgelegt, dass Wohnungen, insbesondere Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, künftig jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder ausgestattet werden müssen.

 

 

In Neubauten sind Rauchwarnmelder sofort anzubringen, Eigentümer vorhandener Wohnungen müssen die lebensrettenden Geräte nachrüsten.


Die Besitzer der Wohnung, bei Mietwohnungen die Mietparteien, müssen die Betriebsbereitschaft sicherstellen.

Quelle: TÜV Süd Akademie GmbH

 

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DIN-14676 Beuth Verlag
Quelle: www.dgwz.de
DIN-14676-Rauchwarnmelder-Einbau-Betrieb
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